Ausgleichsflächen
Für viele Baumaßnahmen schreibt das Baurecht den Ausgleich der Eingriffe durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle vor. Die dem Ökoflächenkataster zugeordneten Gebiete werden weitläufig als Ausgleichs- oder Ökoflächen bezeichnet.
Die Städte und Gemeinden haben den Auftrag die akurate Umsetzung, die im Bebauungsplan festgesetzt wird, zu kontrollieren und an das Landesamt für Umwelt (LfU) weiterzuleiten. Die Daten sind dann für die Bevölkerung öffentlicht einsehbar, bspw. über den Bayern-Atlas (Thema Umwelt > Ökoflächenkataster).
Leider kommt es immer wieder vor, dass Erstgestaltungsmaßnahmen gar nicht durchgeführt, Auflagen nicht eingehalten und/oder Entwicklungszeile nicht erreicht werden.
Deswegen hat sich die BN Kreisgruppe Memmingen-Unterallgäu dieses Thema als Schwerpunkt gesetzt. Über verschiedene Wege versuchen wir, die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auf den gesetzlich vorgeschrieben Stand zu unterstützen.
- Begang der Ökoflächen durch unsere ehrenamtlichen Ortsgruppenaktiven
- Anschreiben der Gemeinden, wenn Mängel festgestellt werden
- Ablehnung neuer Baugebiete, in deren Gemeinde Mängel festgestellt wurden.
- Lokal- und Landespolitik auf Missstände hinweisen
- Pflege der Ausgleichsflächen durch BN-Aktive
Ausgleichsflächen finden mit Aufi
ein Projekt des Landesbundes für Vogelschutz
Noch einfacher als über den Bayern-Atlas, können Sie die Ausgleichsflächen in Ihrer Umgebung mit AuFi finden. Eine detaillierte Anleitung zum Projekt und wie mangelhafte Ausgleichsflächen gemeldet werden können, finden Sie in der Projektbeschreibung.
Aufforderung Staatsministerium
Februar 2021
In einem ausführlichen Brief an Staatsminister Thorsten Glauber, fordern wir dazu auf, sich um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu kümmern. Die Antwort aus dem Staatsministerium war leider ernüchternd. Lesen Sie beides hier...