Kahlschlag in unseren Dörfern und Städten
von Martin Muth mit Ergänzungen der Vorstandschaft
Wie den Bildern zu entnehmen ist, werden in unseren Siedlungen Bäume in großem Umfang gefällt. Die Ursachen sind vielfältig: Platzbedarf für Gebäude, Parkplätze usw., Straßenausbau und –sanierung, Verlegung von Kabeln, Verkehrssicherungspflicht, Ärger durch Laub und Schatten, und viele mehr. Verantwortliche Baumbesitzer sind Kommunen, Privatpersonen, Firmen, Kirchen und weitere. Hinzu kommen Verluste durch Baumkrankheiten (z.B. Eschentriebsterben), Sturmschäden, Trockenheit und Hitze – auch diese Gefahren nehmen weiter zu.
Viele Baumfällungen könnten vermieden werden, wenn man Prioritäten anders setzen und mehr Rücksicht auf die Natur nehmen würde. Es würde wahrscheinlich genügen, auf die Bäume genauso viel Rücksicht zu nehmen wie auf unsere Autos und Parkplätze. Ein Umdenken und ein Bewusstseinswandel sind dringend erforderlich!
Tatsache ist: Trotz politischer Lippenbekenntnisse zum Natur- und Artenschutz, trotz Verbesserungen im Bayerischen Naturschutzgesetz, trotz der steigenden Bedeutung von schattenspendenden Siedlungsbäumen in Zeiten des Klimawandels (Hitzesommer!), nimmt die Zahl der großen Siedlungsbäume unaufhaltsam ab. Wir steuern auf „kahle“ Dörfer zu, in denen die klein gehaltenen Straßen-, Garten- und Zierbäume – unterstützt von ein paar Koniferen – die Silhouetten der Häuser nicht mehr verdecken können. Auch wenn in einigen Dörfern bzw. Städten die Zahl der kommunalen Bäume sogar zunimmt, nimmt auch dort die Zahl der großen, alten Bäume insgesamt ab. Wo früher eine hundertjährige Buche oder eine ausgewachsene Birke stand, finden sich heute „Kümmerlinge“ mit z.T. fremdländischen Namen, die garantiert keinen „Schmutz“ mehr machen, aber auch keine Meise mehr ernähren können.
Die Kreisgruppe Memmingen-Unterallgäu des BUND Naturschutz fordert daher:
- Erhalt von so vielen Siedlungsbäumen wie möglich. Je größer und älter ein Baum, umso mehr muss für dessen Erhalt gekämpft werden. Die ökologische Bedeutung von alten Bäumen kann auch von Neupflanzungen auf viele Jahrzehnte (z.T. Jahrhunderte) nicht ersetzt werden. Für die Erhaltung der Baumgesundheit sind ausreichend große Sicherheitsabstände (evtl. Schutzgitter) und Versickerungsbereiche (Grüninseln) notwendig, hierzu sind ggf. Entsiegelungen vorzunehmen. Baumkrankheiten sollen kein Freibrief zur Fällung sein, sondern sollen durch Pflegemaßnahmen, Rückschnitt usw. behandelt werden.
- Erlass von Baumschutzverordnungen in den größeren Kommunen des Landkreises, sofern noch nicht vorhanden. Eine Baumschutzverordnung muss mit Kontrolle durch die zuständigen Behörden und empfindlichen Bußgeldern bei illegalen Fällungen bewehrt sein, sonst ist sie ein „zahnloser Tiger“ und wird nicht ernst genommen.
- Alle Kommunen, auch kleine ländliche Gemeinden, sollen folgende Mindeststandards erfüllen: Erfassung und Dokumentation ihres Baumbestandes mit dem erklärten Ziel der Erhaltung und möglichst Vergrößerung des Bestandes (auch des Bestandsalters). Verluste sind durch Nachpflanzungen zu ersetzen.
- Neupflanzung von heimischen Laubbäumen in möglichst großer Zahl. Bei Neupflanzungen sind deutlich größere Grünstreifen / Grüninseln vorzusehen als bisher – um Trockenschäden in Hitzesommern vorzubeugen, um Wurzelschäden durch Baumaßnahmen und um Rindenschäden durch Verkehr zu verhindern usw. Wo immer möglich, sollen „richtige“ Laubbäume gepflanzt werden, die eine große schattenspendende Krone bilden, wie z.B. Linden, Ahornarten oder Eichen. Auch in Neubaugebieten sollen ausreichend große Grünflächen mit Baumbestand eingeplant werden, selbst wenn dafür ein Bauplatz benötigt wird.
Die Neupflanzung von Bäumen soll sich keinesfalls auf den Ersatz von gefällten Bäumen beschränken, sondern überall dort erfolgen, wo Platz vorhanden ist. Wir werden in den nächsten Jahrzehnten noch so viele schmerzhafte Verluste hinnehmen müssen, dass wir über jeden bereits nachgewachsenen Baum dankbar sein werden.
Der Erhalt von Bäumen ist rechtlich schwierig, solange es keine Baumschutzverordnungen gibt (diese gibt es im Landkreis nur in Memmingen und Bad Wörishofen, wo für Fällungen ab einem Stammumfang von 80 cm eine Genehmigung benötigt wird). Umso wichtiger ist ein Bewusstseinswandel, der nicht nur von „unten“ kommt, sondern auch von „oben“: Nur wenn Bürgermeister und Gemeinderäte mit gutem Beispiel vorangehen, in ihren Kommunen den Baumverlust erkennen, beklagen und sich für Erhalt und Neupflanzung von Bäumen einsetzen, kann die negative Entwicklung gestoppt werden.
Der BUND Naturschutz fordert daher alle politischen Entscheidungsträger im Landkreis Unterallgäu auf, sich für den Erhalt von Siedlungsbäumen einzusetzen sowie die Neupflanzung von Bäumen zu unterstützen und zu veranlassen. Konkrete Forderungen wurden weiter oben genannt. Hinzu kommt, dass geplante Baumfällungen transparent angekündigt werden sollen. Nur so können rechtzeitig Diskussionen entstehen und Alternativen zusammen mit Bürgern erarbeitet werden. Baumfällungen in „Hauruck-Aktionen“ sollten der Vergangenheit angehören. Gemeinden könnten mit ihrem Bauhof auch ältere Bürger unterstützen, denen die Arbeit mit ihren Bäumen zu viel wird, und die aus diesem Grund eine Fällung veranlassen.
Auch wenn in Ottobeuren vieles im Argen liegt: Anlieger, die Bäume auf öffentlichem Grund beseitigt haben möchten, müssen dies im Bauausschuss beantragen. Falls der Bauausschuss zustimmt, muss der Antragsteller für die Kosten der Fällung sowie für die Neupflanzung eines Baumes (möglichst in der Nähe des gefällten Baumes) aufkommen. Dies ist ein Beispiel, wie eine Gemeinde den Schutz von Bäumen verbessern kann. Viele Positivbeispiele gibt es z.B. in Bad Wörishofen, wo die Stadt seit über 40 Jahren an der Erhaltung des Baumbestandes arbeitet und wo es viele Jahre die einzige Baumschutzverordnungen im Landkreis gab. Die Stadt Memmingen hat aufgrund negativer Erfahrungen insb. mit Bauträgern im Mai 2017 eine ähnliche Verordnung erlassen.
Wir werden bei passenden Gelegenheiten unsere gewählten Mandatsträger zum Baum-Engagement ihrer Gemeinde oder ihrer Fraktion befragen und unsere Mitglieder entsprechend informieren.
Neben den politischen Entscheidungsträgern geht dieser Appell an alle Personen, Firmen und Vereinigungen, die innerorts Grund und Boden besitzen: Erhalten Sie Ihren Baumbestand! Nehmen Sie Rücksicht! Und pflanzen Sie neue Bäume! Auch die Firmen und Industriebetriebe im Landkreis sollen ihre Verantwortung erkennen und wahrnehmen. Müssen z.B. für einen neuen Parkplatz wirklich alle Bäume auf der Fläche gerodet werden? Warum können die kahlen Rasenflächen in den Gewerbegebieten nicht in Parks umgewandelt werden? Und jeder Gartenbesitzer sollte sich überlegen, ob er noch Platz für ein oder zwei Laubbäume findet – z.B. Linde, Feldahorn, Salweide, Vogel- und Traubenkirsche, Hainbuche, Walnuss, hochstämmige Obstbäume uvm.
Abschließend noch ein paar Sätze zur Bedeutung der Stadtbäume: Sie sind schön und bereichern das Ortsbild, sie spenden Schatten und Kühlung im Sommer, sie filtern Schadstoffe und produzieren Sauerstoff, sie sind Lebensraum, Brutplatz und Nahrungsquelle für Vögel, Insekten, Fledermäuse und weitere Tiergruppen, sie dienen Kindern als Spiel- und Kletterbäume, sie schenken uns Wohlbefinden und Geborgenheit – Bäume tragen somit wesentlich zur Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten bei. In Zeiten des Klimawandels nehmen sowohl ihre Gefährdung als auch ihre Bedeutung zu – daher gilt es, rasch und entschlossen den Baumbestand für kommende Jahrzehnte und Generationen zu erhalten, zu sichern und zu vergrößern.
„Zu fällen einen schönen Baum,
braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert!“
(Eugen Roth)