Zur Startseite
  • Aktiv werden
  • Öko-Tipps

Ortsgruppen

an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz

Mindelheim, 9. Februar 2021

Sehr geehrter Herr Staatsminister Glauber,

seit vielen Jahren weisen die Naturschutzverbände auf die teils mangelhafte, teils gänzlich fehlende Umsetzung des nach Eingriffen in den Naturhaushalt vorgeschriebenen Flächenausgleichs in Bayern hin. Das Problem ist hinlänglich bekannt und inzwischen auch durch eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt belegt. In dessen Auftrag wurde im Landkreis Ebersberg vor zwei Jahren eine örtliche Stichprobe durchgeführt.

Auch der ehemalige MdL Dr. Christian Magerl hat in zahlreichen Anfragen an den Bayerischen Landtag die massiven Vollzugsdefizite seit bereits neun Jahren aufgedeckt.

Die Staatsregierung weiß um den Misstand und legt dennoch die Hände in den Schoß.
Es wird weiterhin offenbar nichts unternommen die in der Tat komplizierten und unzureichend geregelten Zuständigkeiten für Vollzug und Kontrolle zu klären und Regelungsdefizite zu beseitigen.

Wir beziehen uns auf den BR-Bericht Wenn der Naturschutz nur auf dem Papier stehtvom 04.12.2020. Die damaligen Antworten sowie Ihr Ausweichen auf die Frage nach den Konsequenzen in der Beantwortung machen deutlich, dass hier jeglicher Wille fehlt, den beklagten Zustand zu verbessern. Man stelle sich vor, ein Metzger würde Hygienevorschriften nicht einhalten oder beim Neubau einer Schule würde beim Brandschutz geschludert. Sofort würde der Betrieb sanktioniert oder gar geschlossen.
Der Nicht-Einhaltung von Umweltauflagen sieht man jedoch tatenlos zu.

Das ist aus unserer Sicht unverständlich, ja geradezu skandalös. Wenn Sie im Interview dann sagen, die Kommunen wären selbst für die Kontrolle zuständig, dann soll also der Verursacher des Missstandes selbst für Abhilfe sorgen - und braucht nicht zu fürchten, dass eine Nicht-Beachtung irgendwelche Folgen hätte. Da muss kein Mitglied der Verwaltung, keine Bürgermeisterin, kein Bürgermeister haften. Seitens des staatlichen Landratsamtes wurde uns bestätigt, dass es keinen Sanktionierungsmechanismus gibt.

Kommt eine kreisangehörige Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung z.B. der Meldepflicht oder der Überwachungspflicht nicht nach, kommen aufsichtliche Maßnahmen (vgl. Art. 108ff der Bayerischen Gemeindeordnung) in Betracht. Die Aufsicht wird für kreisangehörige Gemeinden durch das Landrastamt ausgeübt. Bisher ist uns aber kein Fall bekannt, in dem eine Gemeinde trotz Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht belangt wurde.

Hier fordern wir eine dringende Änderung in den Ausführungsbestimmungen zum BauGB mit personeller Aufstockung in der Kommunalaufsicht oder eine verpflichtende Zuarbeit durch die uNB mit entsprechender Personalaufstockung dort.

Eine unmittelbare Fachaufsicht durch die untere Naturschutzbehörde findet im Moment nicht statt. Wir fordern, dass parallel zur Meldepflicht im § 9 BayNatschG die Verpflichtung zur Kontrolle durch die Fachbehörde der Dienstaufsicht im BayNatschG eingeführt wird

Zusätzlich ist es unabdingbar ein bayernweites systematisches Monitoring einzuführen, damit Missstände erkannt werden und behoben werden können.

Es ist darüber hinaus festzuhalten, dass die Begriffe Kompensation und Ausgleich mehr versprechen als sie halten. Realisierbar ist immer nur eine annähernde Kompensation, lediglich ein Reparaturbetrieb und kein Handeln nach dem Vorsorgeprinzip. Zudem werden die Maßnahmen der Eingriffsregelung immer weiter verwässert z.B. mittels PiK-Maßnahmen oder mit §13b BauGB komplett ausgehebelt.

Auf unseren Vorschlag hin wurde das Problem im Unterallgäu vom Landrat bei einer Bürgermeister-Dienstbesprechung thematisiert. Wir haben darüber hinaus vorgeschlagen Gemeinden lobend hervorzuheben, die sich beim Flächenausgleich mustergültig verhalten.
BN-Ortsgruppen haben Exkursionen zu verschiedenen Ausgleichsflächen unternommen. Das alles hat die Situation nur punktuell verbessert: Wenn es hart auf hart kommt, dann kommen Kommunen, die ihren eignen Auflagen nicht nachkommen, ungeschoren davon. Dazu kommt: Seitens der Staatsregierung wurde es ohnehin vereinfacht, ohne Umweltprüfung agieren zu können.

Dabei wäre es – unabhängig von den oben dargestellten nötigen Regelungs-Verbesserungen - so einfach: Erfüllt eine Gemeinde ihre lt. Bebauungsplan notwendige Verpflichtung zum Ausgleich nicht, dann bekommt sie einstweilen keine Genehmigung für weitere Eingriffe. Ob ein Eingriff ausgeglichen wurde, beurteilt die untere Naturschutzbehörde.

Im unmittelbaren Zusammenhang steht die schlechte Nachvollziehbarkeit für Verbände und Öffentlichkeit: Bitte sorgen Sie für Transparenz im Ökoflächenkataster. Nur durch eine einfache Handhabung und Auffindbarkeit der Flächen einer Gemeindeflur entsteht öffentlicher Druck.

Wenn das Thema Flächensparen kein Lippenbekenntnis bleiben soll, dann ist nicht nur eine strikte Begrenzung des Flächenverbrauchs, sondern auch die wirksame Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen dringend notwendig. Nur so wird deutlich, dass Natur und Landschaft nicht vermehrbar sind.

Auch bei uns gibt es den berühmten „Maisacker auf der Ausgleichsfläche“. MdL Benno Zierer: „Eigentlich war dieser Bericht [zu Ebersberg] fast peinlich“, MdL Klaus Adelt: „Es hat meine schlimmsten Befürchtungen bestätigt.“ Es brauche „Kontrolle und hohe Strafgelder“, hieß es damals auch von Abgeordneten der CSU. Der BR-Beitrag war überschrieben: „Wenn der Naturschutz nur auf dem Papier steht.“ Deutliche Worte allenthalben, aber keine Taten:
Es hat sich seither nichts zum Besseren gewendet.

Sehen Sie hier -- außer den von Ihnen geäußerten Appellen an die Verursacher -- seitens der Staatsregierung keinen weiteren Handlungsbedarf?

Wir werden Ihre Antwort im nächsten Newsletter an unsere etwa 4.000 BN-Mitglieder im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen aufgreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Scharpf

Kreisvorsitzender


Antwort der Ministerialrätin

download