Wildtier gefunden im Unterallgäu ... was nun?

Was zu tun und zu lassen ist
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Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz – vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften – dürfen verletzte, kranke oder hilflose Wildtiere vorübergehend aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Sobald sie wieder selbstständig in der Natur überleben können, müssen sie unverzüglich in die Freiheit entlassen werden.
Wildlebende Säugetiere, wie z.B. Rehe, Dachse, Füchse, Feldhasen, Marder oder Wiesel unterliegen dem Jagdrecht. Der Fund eines verletzten Tieres dieser Arten muss daher dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. Auskunft über die zuständige Ansprechperson erteilt die Polizei.
Viele heimische Wildtiere sind besonders oder streng geschützt. Auch bei diesen Arten gilt: Verletzte oder hilflose Tiere dürfen zum Zweck der Pflege vorübergehend aufgenommen werden. Bestehen Unsicherheiten über den Schutzstatus oder das weitere Vorgehen, empfiehlt sich frühzeitig eine Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu.
Hinweis
Die Wildtierhilfe wird größtenteils ehrenamtlich und mit privaten Mitteln geleistet. Kosten für Unterbringung, Medikamente, Tierarzt, Fahrten und Ausrüstung werden häufig von den Helfenden selbst getragen. Staatliche Unterstützung ist in vielen Bereichen nur sehr begrenzt vorhanden.
Damit diese wichtige Hilfe dauerhaft möglich bleibt, sind aktive Mithilfe – zum Beispiel durch den Transport eines Tieres – und großzügige Spenden unabdingbar. Nur so kann verhindert werden, dass die Versorgung von Wildtieren dauerhaft auf Kosten einzelner engagierter Menschen geht – finanziell wie auch persönlich.
Welches Wildtier wurde gefunden?
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