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Bau einer industriellen Lachszuchtanlage im Griestal geplant

Der BUND Naturschutz hat erhebliche Bedenken, insbesondere angesichts der aktuellen Hitze und Wasserknappheit ist das Projekt ökologisch nicht mehr vertretbar

14.08.2026

Im idyllischen Griestal – einem kleinen ökologisch wertvollen Seitental des Günztales südlich von Engetried, in den Gemeinden Markt Rettenbach und Ronsberg gelegen – soll eine industrielle Lachszuchtanlage (sog. teilgeschlossene Kreislaufanlage) gebaut werden. Die beantragte Jahresproduktion beträgt 900 Tonnen Lachs, dies entspricht einer durchschnittlichen Tagesproduktion von über 2.400 kg Fisch.

Der BUND Naturschutz (BN) hat im März 2025 auf die Risiken hingewiesen und eine ablehnende Stellungnahme dazu abgegeben. Das Landratsamt Mindelheim hat im Juni 2025 einen positiven Bescheid erlassen und eine Baugenehmigung erteilt.

Trotz Baugenehmigung haben die Bauarbeiten aus uns nicht bekannten Gründen noch nicht begonnen. Der aktuelle Hitze- und Dürresommer 2026 bestätigt die Befürchtungen des BN: „Im aktuellen Abflussjahr wurden an über 100 Messstellen die bisher niedrigsten Abflüsse seit 1971 unterschritten, ca. 350 Messstellen registrierten Werte im Bereich der 10 niedrigsten Jahreswerte seit 1971“, so das Bayerische Landesamt für Umwelt (https://www.nid.bayern.de/lage).

Der BN äußert deshalb die Bedenken nochmals öffentlich und fordert, das Projekt nochmals auf den Prüfstand zu stellen:

  • Der BN hat bereits 2025 vor möglichen Engpässen bei der Wasserversorgung und deren Folgen gewarnt, auch im Genehmigungsbescheid wird auf die Möglichkeit eines rückläufigen Wasserdargebots hingewiesen. Die aktuelle Wasserknappheit im Allgäu unterstreicht diese Bedenken in höchstem Maße, zumal in der Gemeinde Markt Rettenbach aufgrund der stark zurückgehenden Quellschüttungen seit Ende Juni unnötige Wasserentnahmen verboten sind, und die Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen wird. Würden die Anlage gedrosselt und Fische in Kühltanks abtransportiert, wenn die Quellschüttung nachlässt? Oder würde die Fischzucht versuchen bislang intakte Quellbereiche zu erschließen? Oder sich aus dem knappen Leitungswasser bedienen? Nach unseren Unterlagen hat die Betreiberfirma keinen „Plan B“ für Hitze- und Dürresommer, die im Zuge des Klimawandels immer häufiger, schlimmstenfalls sogar zur neuen Normalität werden.
  • Der BN hat in seiner Stellungnahme vor einer möglichen Gewässerbelastung durch Abwasser, Krankheitserreger und erwärmtes Kühlwasser gewarnt. Der Sommer 2026 unterstreicht auch diese Bedenken in höchstem Maße: Da der ableitende Griesbach und die nachfolgende östliche Günz in einer Hitze- und Dürrephase weniger, dafür wärmeres Wasser führen als gewöhnlich, ist deren Aufnahmekapazität für Abwässer (organische Fracht mit Sauerstoffzehrung) sowie für erwärmtes Kühlwasser in einer solchen Situation deutlich geringer. Wird die erlaubte Abwassermenge in ein „erwärmtes Rinnsal“ geleitet, so sind die ökologischen Folgen viel gravierender als bei Einleitung in einen „kühlen Bergbach“. Was die Wassertemperatur angeht, könnte die zulässige Obergrenze sogar überschritten werden – was wären die Folgen? Drosselung oder Einstellung des Betriebs und Abtransport der Lebendfische (wohin)? Oder „geduldete“ Temperaturüberschreitung mit vernichtenden Folgen für das Bachökosystem? Auf jeden Fall würden die Einleitungen aus der Fischzuchtanlage dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie zuwider laufen.

Für die Errichtung der industriellen Lachszucht musste kein Bebauungsplan aufgestellt werden, da es sich bei Teichwirtschaft und Fischzucht um eine „landwirtschaftliche Nutzung“ handelt. Aus Sicht des BN handelt es sich jedoch um eine industrielle, hochtechnisierte Anlage ohne eigene Futtermittelproduktion, die auch als solche betrachtet werden muss, und nicht das Privileg der Landwirtschaft genießen darf. Die Aufstellung und Genehmigung eines Bebauungsplanes ist aus Sicht des BN unbedingt notwendig.

 

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