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Energie

Wie sehen Sie die Notwendigkeit zur Anstellung eines eigenen Energiemanagers? Welchen Stellenwert sollte die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abteilungen des LRA einnehmen?
Möchten Sie eine Zielvorgabe leisten (z.B. „100% Erneuerbare bis zum Jahr x“)?

Für den Landkreis ist im Landratsamt ein Energieteam installiert. Erarbeitet wird ein Klimaschutzkonzept sowie – über ein entsprechendes Aktivitätenprogramm – ein Programm zur Umsetzung der Energiewende. Nach Ansicht des Bund Naturschutz kann die Umsetzung nur gelingen, wenn dafür hauptamtliches Personal gestellt wird (z.B. Energiemanager) und sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abteilungen des Landratsamts in Fragen des Energieverbrauchs (von der Hausmeisterschulung bis zum Lüftungsverhalten etc.), der Mobilität (Förderung des nicht-motorisierten Verkehrs in der landkreisweiten Verkehrsplanung, Car-Sharing, Radabstellanlagen) bis hin zur Ressourcen-schonenden Beschaffung oder ökologischen Baustoffen intern und extern fortbilden können. Praktisches Beispiel: Wenn der ADFC einen Radkongress veranstaltet oder der VCD Seminare zur Verbesserung im ÖPNV anbietet, dann sollten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LRA teilnehmen.

Antwort Frau Kaiser:

Aus meiner bisherigen Erfahrung mit Klima- und Energiekonzepten für die Stadt bzw. deren Liegenschaften weiß ich, wie komplex die Aufgabe einer konsequenten Umsetzung der Maßnahmen ist. Von daher kann ich einen Energiemanager nur begrüßen, zumal er ggf. gefördert werden könnte. Wie weit der Landkreis UA mit seinem Klimaschutzkonzept ist, kann ich nicht genau beurteilen.

Weiterbildung der Mitarbeiter ist für mich in einer Verwaltung selbstverständlich, sei es im eigenen Fach oder im Zuge bspw. von EZA Programmen auch hinsichtlich der Energieeinsparungspotentiale. Darin liegt ja die Haupteffizienz im Zuge der Energiewende für die Umwelt. Die möglichst weitgehende energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden muss Standard sein. So kenne ich es von Illertissen, wo wir gerade das Rathaus und die Schulen mit Millionenbeträgen energetisch aufrüsten.
Eine konkrete Zielvorgabe für Erneuerbare möchte ich an dieser Stelle noch nicht machen, weil ich erst die strukturellen Realisierbarkeiten im Landkreis ausloten muss. Das UA ist ja mit ca. 30 % regenerativen Energien schon verhältnismäßig gut dabei, zumal mit Biogas und Photovoltaik, die beide nun aber Einschränkungen in den Rahmenbedingungen erfahren haben. Welche Potentiale sich daraus, aus der Wasserkraft und vor allem aktuell aus der Windkraft ergeben, muss ich hier offen lassen. Jedenfalls ist ein möglichst hoher Wert selbstverständlich anzustreben.

Antwort Herr Weirather:

  • Ich erwarte mit Spannung die Ergebnisse unseres Klimaschutzkonzepts. Die dort zum Ausdruck kommenden Empfehlungen sind die Basis für das weitere Handeln. Die Zwischeninformationen aus unserem Energieteam haben mich veranlasst, vorsorglich einen Förderantrag beim Bundesumweltministerium zu stellen. Denn die Personalkosten für einen Energiemanager werden für drei Jahre mit 65 Prozent gefördert. Die letzte Entscheidung liegt bei unseren Kreisgremien. Da wir die Umsetzung der Energiewende alle sehr ernst nehmen, habe ich keine Zweifel, hier eine positive Entscheidung zu bekommen.
  • Seit ich Landrat bin, gibt es in allen Abteilungen und auf allen Ebenen vielfältige und kontinuierliche Aus- und Fortbildungsangebote. Die Seminare sind abgestimmt auf den jeweiligen Verantwortungsbereich und das Aufgabengebiet. Bei der Umsetzung unseres Klimaschutzkonzepts möchte ich das genauso halten. Der Schulung eines richtigen individuellen Verhaltens - nur so können wir den Energieverbrauch reduzieren - messe ich einen hohen Stellenwert bei.
  • Ich habe den Ehrgeiz, die erneuerbaren Energien im Unterallgäu deutlich weiterzuentwi-ckeln. Von fixierten Prozentangaben oder gar einem Ranking der Landkreise halte ich wenig und das hat Gründe:
    Erstens ist die Ausgangslage ganz unterschiedlich. Der eine Landkreis hat wegen der naturräumlichen Gegebenheiten z.B. ein hohes Wasserkraftpotenzial, der andere nicht.
    Zweitens können wir als Landkreis viele Entwicklungen nicht oder nur indirekt beeinflussen wie z.B. die Bereitschaft der Privathaushalte, in die Wärmedämmung des eigenen Hauses zu investieren.
    Drittens sind wir alle von bundes- oder landespolitischen Rahmensetzungen abhängig, insbesondere was die Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetz anbelangt. Aktuell erleben wir ja eine große Verunsicherung im Bereich der Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen.
    Für die Gebäude im Eigentum des Landkreises sehe ich allerdings die Möglichkeiten, unsere Ziele auch zu quantifizieren. Über die energetischen Sanierungsmaßnahmen unserer Landkreisgebäude werden wir eine Vorreiterrolle einnehmen.

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