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Ausgleichsregelung

Wie soll die Umsetzung der Ausgleichflächenregelung aus Ihrer Sicht durchgesetzt / sanktioniert werden, um die genannten Defizite abzustellen?

Eingriffe in die Natur sind auszugleichen. Wie sich herausgestellt hat, gibt es Gemeinden, die Ausgleichsflächen zwar angeben, letztlich aber de facto nicht umsetzen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären und dies auch Auflage der genehmigenden Behörde ist. Die Summe dieser Flächen ist in einem Kataster hinterlegt und ist unverzichtbarer Teil einer vernetzten Biotopausstattung.

Antwort Frau Kaiser:

Dieses Problem hat sich für mich bisher nicht gestellt. Wenn es aber im Landkreis eines ist, ist natürlich für verbesserte Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Dabei dürfen wir aber auch nicht die berechtigten Interessen der Landwirtschaft vergessen. Dies betrifft aber eher die Regelung an sich und weniger die vorzunehmende Umsetzung.

Antwort Herr Weirather:

  • Dafür haben wir unsere Fachleute im amtlichen Naturschutz, um dieses in der Tat noch nicht gelöste Problem Zug um Zug zu beheben. Die Sensibilisierung der Gemeinden, das nicht als lästige Pflicht, sondern als einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung von Natur und Umwelt zu begreifen, nehmen meine Mitarbeiter sehr ernst. Wir sind jetzt, nach einer längeren ausbildungsbedingten Abwesenheit, personell wieder komplett.
  • Sanktionen wären das letzte Mittel, Überzeugung und Motivation sind mir lieber.

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